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Koffer weg? So handeln Sie bei einem Gepäckverlust richtig

Frau sitzt auf Rollband am Flughafen und rauft sich die Haare. | © Getty Images/Neustockimages
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Kein Koffer ist kein Grund zur Panik.

Es ist die Horrorvorstellung aller Flugreisenden: Der Koffer kommt nicht am Zielort an. Hier erfahren Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist. 

1. Ruhe bewahren

So schwer es fallen mag, wenn der Koffer nicht auf dem Rollband erscheint: Bleiben Sie ruhig. Von den 25 Millionen Gepäckstücken, die im vergangenen Jahr falsch befördert wurden, tauchten die meisten wieder auf. Das geht aus einem SITA-Bericht hervor.

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2. Verlust melden

Wichtig ist, dass Sie den Verlust umgehend am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens melden. Halten Sie dazu ihr Flugticket samt Aufkleber mit der Gepäckregistrierungsnummer bereit. Anhand dieser Angaben lässt sich der Koffer leichter identifieren. Eine detaillierte Beschreibung, wenn möglich mit Foto, und eine Gepäcketikette (3-er-Set erhältlich bei Amazon) helfen ebenfalls bei der Suche. 

 

3. Airline informieren

Bleibt der Koffer unauffindbar, erstellen Sie zusätzlich zur Verlustmeldung am Flughaben innerhalb von sieben Tagen einen sogenannten "Property Irregularity Report" (PIR). Auch die zuständige Airline respektive der Reiseveranstalter gehören schriftlich informiert.

4. Notreserve besorgen

Kommen Sie ohne Gepäck am Urlaubsort an, können Sie sich die Kosten für Ersatzkleidung, Toilettenartikel und andere notwendige Dinge von der Airline erstatten lassen. Achten Sie aber darauf, dass der Einkauf nicht zu teuer ausfällt und Sie alle Quittungen aufbewahren. Die Schadensmeldung ist spätestens nach 21 Tagen bei der Fluggesellschaft einzureichen. Im Fall von beschädigten Gepäckstücken gilt eine Frist von sieben Tagen.

5. Schadensersatz erhalten

Taucht das Gepäckstück nicht innerhalb von 21 Tagen auf, gilt es offiziell als verloren und die Airline muss den Koffer samt Inhalt ersetzen. Sie erhalten dazu ein Formular, um das Mitgeführte und dessen Wert zu deklarieren. Beachten Sie: Die Haftungshöchstgrenze liegt gemäß der Verbraucherzentrale bei circa 1.600 Euro pro Person. Transportieren Sie Wertgegenstände wie Schmuck oder elektronische Geräte deshalb immer im Handgepäck.

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