Rente aufbessern

Rente aufstocken: Das sollte man beim Minijob beachten

Reife Frau bei der Arbeit mit einem gehörschutz um den Hals | © Getty Images/Maskot
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Wie viel dürfen Rentner*innen im Minijob eigentlich dazuverdienen?

Für Rentner*innen, die sich zu ihrer Rente noch etwas dazuverdienen wollen, eignet sich besonders ein Minijob. Was Sie unbedingt beachten sollten!

Wie viel dürfen Rentner*innen im Minijob eigentlich dazuverdienen?

Für viele deutsche Rentner*innen reicht die Altersrente trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit nicht aus, um sich ihren Lebensabend zu finanzieren. Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und teure Lebensmittelpreise führen dazu, dass nur wenig Geld übrig bleibt. Um der Altersarmut zu entfliehen, versuchen viele Rentner*innen ihren Geldbeutel über einen Nebenjob aufzustocken.

Wie viel Sie verdienen dürfen, ohne Steuern zahlen zu müssen

Viele Rentner*innen gehen daher trotz Ruhestand einem Minijob nach. Nicht verwunderlich. Denn Minijobs sind für alle lukrativ, die sich steuerfrei noch etwas dazuverdienen wollen. Mit einer geringfügigen Beschäftigung kann man sich bis zu 520 Euro monatlich dazuverdienen und muss keine Steuern zahlen.

Dass viele Bürger*innen trotz Rente noch arbeiten gehen (müssen), zeigen Zahlen der Bundesregierung, die im Mai vergangenen Jahres auf Anfrage der Linken veröffentlicht wurden. So waren von den rund 45,6 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland 1,05 Millionen 67 Jahre oder älter, wie die „tagesschau“ berichtete.  

Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze für Rentner*innen mehr

Für Rentner*innen gelten bei einer geringfügigen Beschäftigung dieselben Regelungen wie für alle anderen Minijobber. Sie dürfen monatlich im Schnitt nicht mehr als 520 Euro dazuverdienen. Kommen sie jährlich über die 6.240-Euro-Grenze fallen Steuern an. 

Bezieher*innen einer Altersrente können sowohl einem Minijob als auch einer anderen Beschäftigung nachgehen, bei der sie mehr als 520 Euro verdienen, ohne dass ihre Rentenbezüge gekürzt werden. 

Das gilt seit Januar 2023 auch für den vorgezogenen Renteneintritt. Während für Personen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, keine Hinzuverdienstgrenze bestand, galt für Personen mit einem vorgezogenen Renteneintritt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Wegen des Corona-Virus und dem pandemiebedingten Personalmangel wurden die Hinzuverdienstgrenzen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 angehoben.

Von einer vorgezogenen Altersgrenze ist die Rede bei langjährig und besonders langjährig Versicherten sowie bei Menschen mit einer Schwerbehinderung. Ob man Anspruch auf eine vorgezogene Rente hat, ist jedoch auch vom Alter abhängig.

Personen mit einem vorgezogenen Renteneintritt sind allerdings weiterhin rentenversicherungspflichtig und müssen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder bei Personen, die eine Knappschaftsausgleichsleistung beziehen, gilt seit Anfang 2023 eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von jährlich 17.823,75 Euro. Für Bezieher*innen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt für das Jahr 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 35.647,50 Euro. 

Darf ich mehreren Minijobs gleichzeitig nachgehen?

Auch Rentner*innen können übrigens mehreren Minijobs gleichzeitig nachgehen. Voraussetzung hierfür ist aber ebenfalls die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro. Minijobber*innen, die in einem Job 200 Euro monatlich verdienen, dürfen in ihrer zweiten geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als 320 Euro im Monat verdienen, um unter der Grenze von 520 Euro zu bleiben.

Weiterführende Informationen zu „Rente, Hinzuverdienst und andere Einkommen“ gibt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

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