Gut zu wissen

Weihnachtsgeschenke zurückgeben? Das müssen Sie beachten

Eine Frau beim Weihnachts-Shopping | © Getty Images / Szepy
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Je nachdem ob Sie online oder offline geshoppt haben gelten andere Rückgabe-Regeln

Was, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht passt oder nicht gefällt? Wie geht man mit Fehlkäufen an den Feiertagen um? Denn tatsächlich kann nicht jedes Geschenk einfach so umgetauscht oder zurückgegeben werden. Das sollten Sie über Ihr Rückgaberecht wissen und beim Umtausch beachten. 

Weihnachtsgeschenke aus dem Geschäft

Geschenke, die im Laden um die Ecke, im Shoppingcenter oder in der Fußgängerzone gekauft wurden, kann man innerhalb von zwei Wochen nach den Feiertagen zurückbringen. Oder nicht? Stimmt nicht. Die Rückgabe innerhalb von zwei Wochen ist ein Mythos. Geschäfte müssen Fehlkäufe nicht zurücknehmen. Es sei denn, sie haben vor den Feiertagen mit einem Rückgaberecht geworben oder das Geschenk ist beschädigt oder kaputt.

Versuchen Sie es trotzdem mal, beim entsprechenden Laden. Denn in den allermeisten Fällen zeigen sich die Shops kulant und nehmen unbenutzt Sachen wieder zurück, im Tausch gegen ein passendes Produkt oder einen Gutschein.

Weihnachtsgeschenk aus dem online Shop

Da man Produkte, die man online kauft, nicht testen, anprobieren oder begutachten kann, gilt für online Käufe ein Wiederufsrecht. In der Regel kann man online geshoppte Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Pakets zurücksenden.

Für Weihnachtsgeschenke gelten allerdings oftmals besondere Regeln. Viele Händler und Marken führen wegen der Feiertage eine verlängertes Rückgaberecht bis zum 15. Januar oder länger ein.

Am besten lesen Sie direkt dort nach, wo Sie Ihr Geschenk gekauft haben - oder bitten diejenigen, von denen Sie beschenkt wurden, darum. Onlineshops haben Ihre Rücksende-Regelung immer unter den "FAQ" oder unter "Hilfe & Informationen" angegeben. Hier wird auch angegeben, wie Sie eine Rücksendung verpacken und abschicken.

Gibt es Ausnahmen?

Nicht alle Produkte können problemlos eingetauscht oder zurückgebracht werden. Beispielsweise frische Lebensmittel, verderbliche Produkte, solche mit Versiegelung oder Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. In vielen Fällen kann man auch Tickets, mit festgelegtem Termin, nicht zurückgeben. Außerdem sind Privatpersonen, die etwa über Ebay und Co. verkaufen, nicht verpflichtet, Käufe zurückzunehmen.

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